Mit jeder Spende fördern Sie unmittelbar die Aktivitäten der gemeinnützigen Sallmann-Herrmann-Stiftung, der das gespendete Geld zu 100 Prozent zugutekommt. Sie erhalten für jede Spende umgehend eine Spendenquittung und können Ihre Spende steuerlich geltend machen.
Spendenkonto
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Zustifter*in werden
Sie können mit einem Betrag ab 5.000 Euro eine Zustiftung machen. Ihre Zustiftung wird dem Grundstockvermögen zugeführt. Mit eine Zustiftung erhöhen Sie das Stiftungskapital und sichern somit Liquidität der Sallmann-Herrmann-Stiftung nachhaltig. Dies trägt dazu bei, unsere Förderziele langfristig zu stärken und zu fördern.
Ein Stifterdarlehen gewähren
Wenn Sie unsere Stiftung unterstützen möchten, aber unsicher sind, ob Sie Ihre Kapital in absehbarer Zeit doch selbst benötigen, dann bietet sich ein Stifterdarlehen an. Dabei wird das Barvermögen, das Sie zur Zeit nicht brauchen, für unsere Stiftung angelegt und die Erträge daraus fließen in unsere Stiftung. Gleichzeitig behalten Sie die Kontrolle: Das Darlehen wird Ihnen nach einer vereinbarten Laufzeit zurückgezahlt, sodass Sie Ihre finanzielle Planung flexibel gestalten können.
Ein Vermächtnis mit Ihrem Namen einsetzen
Eine besondere Form der Zustiftung ist ein Vermächtnis in Ihrem Namen. Sie können in Ihrem Testament oder einer anderen letztwilligen Verfügung die Sallmann-Herrmann-Stiftung als Erben begünstigen. Damit sorgen Sie dafür, dass Ihr Engagement über Ihr Leben hinaus weiterwirken kann und Sie können Ihr Vermächtnis für eine Sache hinterlassen, die Ihnen am Herzen liegt.
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